Mit dem am 18. September 2020 im Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser ganz oben auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt. Das Gesetz beinhaltet ein umfangreiches lnvestitionsprogramm zur Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz1 (KHZG) wird das Zukunftsprogramm Krankenhäuser umgesetzt. Mit insgesamt 4,3 Milliarden fördern Bund und Länder notwendige Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur und die IT-Sicherheit. Für Krankenhäuser gilt es, die Fördermittel zu nutzen. Denn das KHZG führt dazu, dass Krankenhäuser ohne ausreichende Digitalisierung ab 2025 bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse verlieren.2
Kliniken bietet das Förderprogramm die Chance, ihre technische Ausstattung an die Erfordernisse einer zunehmend vernetzten Gesundheitsversorgung anzupassen. Fördergelder können beispielsweise für den Ausbau der Notfallkapazitäten, die Modernisierung der Informationssysteme und die Erhöhung der IT-Sicherheit im Krankenhaus verwendet werden.
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Fußnoten
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html